HonorarUnsere Kanzlei bietet Ihnen eine klare und flexible Honorarstruktur, die sich an den individuellen Bedürfnissen und dem Umfang der rechtlichen Beratung orientiert. Wir setzen dabei in erster Linie auf eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand, bieten aber auch pauschale Honorarvereinbarungen sowie eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), falls erforderlich.
1. Abrechnung nach Zeitaufwand – Transparente VergütungUnsere bevorzugte Honorarform ist die Abrechnung nach Stundenaufwand, die eine faire und leistungsbezogene Vergütung gewährleistet. Dabei dokumentieren wir unsere Tätigkeit detailliert, sodass Sie jederzeit volle Transparenz über die erbrachten Leistungen haben. - Stundensatz: je nach Komplexität und Fachgebiet zwischen 250 € und 350 € (zzgl. USt.).
- Abrechnungseinheiten: nach tatsächlich geleistetem Zeitaufwand, üblicherweise in 6-Minuten-Takten (0,1 h).
- Regelmäßige Abrechnungen, sodass Sie stets einen Überblick über die anfallenden Kosten behalten.
Diese Abrechnungsweise eignet sich besonders für umfangreiche und komplexe Fälle, in denen sich der Arbeitsaufwand nicht im Voraus exakt bestimmen lässt.
2. Pauschalhonorar – Planbare Kosten für fest definierte LeistungenFür bestimmte Einzelfälle oder regelmäßige Beratungsmandate bieten wir pauschale Honorarvereinbarungen, die eine Kostensicherheit und Budgetierung ermöglichen. 2.1. Pauschalhonorar pro Angelegenheit- Ein festes Honorar für eine bestimmte juristische Fragestellung oder ein klar definierter Auftrag.
- Beispielsweise für die Prüfung oder Gestaltung eines Ingenieur- oder Bauvertrags, die Erstellung eines Gutachtens oder die Vertretung in einem einzelnen Verfahren.
- Der Umfang der Leistung wird vorab gemeinsam definiert, sodass für beide Seiten eine klare Kalkulationsgrundlage besteht.
2.2. Monatliches Pauschalhonorar für dauerhafte Betreuung- Ideal für Ingenieurbüros, Bauunternehmen oder öffentliche Auftraggeber, die regelmäßig rechtliche Beratung benötigen.
- Die Kanzlei übernimmt die laufende Beratung in allen relevanten juristischen Fragen, beispielsweise im Vertrags- oder Vergaberecht.
- Das monatliche Honorar wird im Voraus vereinbart, sodass Sie mit fixen Kosten kalkulieren können.
Diese pauschalen Modelle eignen sich insbesondere für wiederkehrende Rechtsfragen, langfristige Projekte oder Unternehmen, die eine kontinuierliche rechtliche Betreuung benötigen.
3. Hilfsweise: Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)Falls keine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung hilfsweise nach dem RVG. Die Höhe der Gebühren richtet sich dann nach dem Gegenstandswert des Falls sowie den im RVG festgelegten Vergütungssätzen. - Die Abrechnung nach RVG kann in Gerichtsverfahren verpflichtend sein, wenn sich die Gegenseite darauf beruft.
- Für außergerichtliche Beratung ist eine Abrechnung nach RVG oft nicht wirtschaftlich, da die festgelegten Gebühren die tatsächliche Komplexität eines Falles nicht immer angemessen widerspiegeln.
Daher empfehlen wir unseren Mandanten, bevorzugt eine individuelle Honorarvereinbarung zu treffen, um eine faire und transparente Abrechnung sicherzustellen.
Die passende Honorarstruktur für Ihren FallUnsere Kanzlei bietet Ihnen höchste Transparenz und Flexibilität bei der Vergütung. Sie können wählen zwischen: ✅ Abrechnung nach Stundenaufwand (250 € – 350 € pro Stunde zzgl. USt.) für maximale Transparenz und Flexibilität. ✅ Pauschalhonorar pro Angelegenheit für planbare Kosten bei klar definierten Leistungen. ✅ Monatliches Pauschalhonorar für kontinuierliche rechtliche Betreuung. ✅ Abrechnung nach RVG in bestimmten Fällen, insbesondere wenn keine Honorarvereinbarung getroffen wurde. |